Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht verkündet Dienstag sein Urteil über die präventive Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten übers Surfen. Das heisst es darf unbegrenzt das gespeichert werden was Unsereins im Netz macht.
Laut Gerichtskenner ist morgen die wegweisende Entscheidung zu erwarten. Mit einer deutlichen Einschränkung der geplanten Vorratsdatenspeicherung lägen die Karlsruher Richter auf der Linie ihrer früheren Urteile. Und zeigen somit das die Planungen des Staates nicht so umgesetzt werden wie es gewollt ist, denn so zeigen die Richter aus Karlsruhe immer wieder eines: Für das Volke! Ob nun gut oder nicht bleibt dabei fraglich. Anderseits wer nichts zu verbergen hat brauch auch keine Angst zu haben, so dass Argument von vielen Befürworter.
Eine riesige Dimension hat das für Dienstag zu erwartende Urteil zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten aller Bürger schon jetzt mehr als es dem Staat liebe ist: Mehr als 34.000 Menschen haben schon 2008 gegen das Gesetz Verfassungsklage in Karlsruhe eingelegt, ein Rekord der es in sich hatte.
Wie wird das Urteil der Richter ausfallen?
Was er genau in sich hat wird sich Dienstag zeigen, die Entscheidung die kommen wird ist eine Summe aus denen wie das Volk sich zur Wehr gesetzt hat gegen Dinge die es nicht will und die Gesetze die es um sich hat. Wer nichts tut der kann auch nichts ändern! So lautet eine alte Weisheit.
Wie nun die Richter entscheiden werden bleibt ihr Werk, allerdings wissen sie darum wie schwer die Entscheidung wiegen wird. Daher werden sie diese auch gut bedenken
Hintergrund Info:
1983 fällte das Verfassungsgericht sein damaliges Urteil zur Volkszählung
damals kamen nur 1300 Unterschriften zusammen und das Gericht entschied damals für das Volke gegen die Volkszählung und verlass Historische Texte, die bis Heute wegweisend sind für den Deutschen Datenschutz:
Die Richter damals unter dem Vorsitz von Richter Ernst Benda, lasen aus der Verfassung ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Deutschen Bürger heraus, das viel höher wog als der Wunsch der Bundesregierung nach demographischen Daten über die eigene Bevölkerung.
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