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Baden-Württemberg: Alkohol-Verkaufsverbot ab 22.00 Uhr ab März

Als bundesweit erstes unter den Ländern führt Baden-Württemberg ab dem 1. März ein Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten bei Nacht ein. Dies betrifft vorerst den Zeitraum von 22.00 bis 5.00 Uhr. Ob diese Maßnahme allerdings Sinnvoll ist bezweifeln viele.

Ausgenommen von dem nun geltenden Verbot sind laut Ministerium kleine Hofläden und Genossenschaften sowie Geschäfte von Verkehrsflughäfen.

Damit ist es bald des Nachts vorbei, kein Alkohol mehr an Tankstellen.

Innenminister Heribert Rech von der CDU meinte: «Wir müssen den nächtlichen Alkoholgelagen und damit der Aggression und Gewalt ein Ende setzen.» Weiter noch war sie der Meinung Nächtliche Alkoholgelage in der Öffentlichkeit seien sehr häufig Grund und Wurzel für Schlägereien und andere gewalttätige Straftaten.

Die Regierungspräsidien können jedoch auch weitere Ausnahmen machen, etwa bei Festen und Märkten. Der Verkauf alkoholischer Getränke in Gaststätten wird durch das Verkaufsverbot jedoch nicht beeinflusst. Die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans von der FDP hatte in der Vergangenheit schon Baden-Württembergs Initiative zurückhaltend betrachtet.

Sie äußerte auch die Befürchtung, dass sich Jugendliche vor dem Verbotszeitraum mit Alkohol eindecken, was vollkommend zurecht so gesehene werden kann da Jugendliche und andere Personen die vor 22Uhr Alkohol erwerben wollen ja auch eine Uhr besitzen und wissen wie spät es ist.
Daher bleibt der Erfolg dieser Initiative äußerst Fragwürdig!

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