Selbstmord: Günter Freiherr von Gravenreuth ist tot. Er war einer der ersten Rechtsanwälte, der in großen Mengen Abmahnungen verschickte. Durch diese Abmahnungen waren neben großen Firmen auch viele einzelne Personen und kleinere Firmen betroffen, die sich in Unkenntnis der eigenen Rechtsposition oft im Zweifel dafür entschieden, einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu vermeiden und die im Rahmen der Abmahnung erhobenen Forderungen zu begleichen. Den Vertrieb einer Linux-Distribution von SuSE stoppte Gravenreuth wegen einer Markenrechtsverletzung mittels einer einstweiligen Verfügung.
Günter Freiher von Gravenreuth war Anfang 2009 wegen Betrugs zu 14 Monaten Haft verurteilt worden, im Oktober wurde ihm Strafaufschub zur Auflösung seiner Kanzlei gewährt. Hintergrund der Verurteilung war eine Abmahnung im Mai 2006 an die Tageszeitung aus Berlin abgemahnt. Sein Vorwurf: Die „taz“ habe ihm ungefragt eine E-Mail zugeschickt, in der sie ihm die Aufnahme in ihren Newsletter-Verteiler anbot. Im anschließenden Rechtsstreit überweist ihm die „taz“ 663,71 Euro. Doch Günther Freiherr von Gravenreuth behauptet gegenüber dem zuständigen Gericht, er habe das Geld nicht erhalten. Deswegen beantragt er die Pfändung der Internetadresse „taz.de“. Die Tageszeitung wendet sich daraufhin an den bekannten Medienanwalt Johannes Eisenberg, der Strafanzeige gegen von Gravenreuth stellt – wegen versuchten Betruges. Eine Hausdurchsuchung in Gravenreuths Kanzlei fördert schließlich Kontoauszüge und ein Fax zutage, die die Zahlungen der „taz“ beweisen. Gravenreuth war bereits wegen Untreue vorbestraft. Er sollte seine Haft im Februar 2010 antreten.
Nun hat sich Günther Freiherr von Gravenreuth in München-Schwabing erschossen. Seinen Selbstmord kündigte er telefonisch und per E-Mail heute Nacht an. Als die alarmierte Polizei in seine Wohnung eindrang erschoss sich der 61 jährige. Scheinbar kam eine Inhaftierung für ihn nicht in Frage und wählte lieber den Freitod.
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