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Post Mindestlöhne vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gekippt!

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Mindestlöhne der Postbranche wieder gekippt! Laut Aussage des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe man die Belange der Privatunternehmer vernachlässigt!

Somit gab das Bundesverwaltungsgericht der Klage der Privaten Postanbieter Pin Mail AG und der Arbeitgebervereinigung nach!


Das heisst im Klartext: Alle Mindestlöhne Verfassungswirdrig und alle errungenen Mindestlöhne sind bis auf weiteres hinfällig! Die Branche muss sich nun nicht mehr an den Mindestlohn halten! Was das für die Mitarbeiter zu bedeuten hat bleibt unklar!


WIR BLEIBEN DRAN!


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